Unsere Gesellschaft unterstützt Personen, die infolge ihres körperlichen und vor allem ihres geistigen Zustands
nicht in der Lage sind alleine zu wohnen, sondern auf Hilfe anderer angewiesen sind. Realisiert wird dies insbesondere durch Anmietung von Wohnraum für integrative, ambulant betreute Wohngemeinschaften.
In einer Wohngemeinschaft leben maximal fünf Menschen mit und maximal vier ohne Behinderung (i. d. R. Studenten und Studentinnen) miteinander. Jeder Bewohner und jede Bewohnerin hat sein/ihr eigenes Zimmer, welches er/sie nach seinen/ihren eigenen Vorstellungen gestalten kann. Eine hauptamtliche Fachkraft hat die Leitung und Organisation der Wohngemeinschaft. Unterstützung hierfür bekommt sie von den studentischen Bewohnern und Bewohnerinnen.
Durch Einbeziehung und Miteinander der unterschiedlichen Bewohner und Bewohnerinnen werden Selbstbewusstsein und Stärke gefördert.
Dieses Wohnmodell soll zur Inklusion von Menschen mit Handicap beitragen und ihnen eine gesellschaftliche Teilhabe auf Augenhöhe ermöglichen.